Seit 1. März 2015 gilt unternehmensweit der LEONHARD WEISS-Verhaltenskodex. Er erläutert die generellen Prinzipien unseres Handelns untereinander, mit Lieferanten und Nachunternehmern sowie Auftraggebern und sonstigen Dritten.
Die Pflichten dieses Verhaltenskodex gelten verbindlich für alle Mitarbeiter der LEONHARD WEISS-Gruppe einschließlich aller verbundenen Unternehmen in Deutschland und im Ausland. Lieferanten, Dienstleister und Subunternehmer, die für uns tätig werden, werden durch vertragliche Abreden verpflichtet, unsere Grundsätze zu beachten.
Sie haben Kenntnis von konkreten Hinweisen auf Compliance-Verstöße,
die LEONHARD WEISS Fußbodentechnik betreffen und möchten dies melden?
Bitte zögern Sie nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen.
Ihnen ist eine Menschenrechtsgefährdung oder -verletzung oder eine Umweltrechtsgefährdung oder -verletzung bei einem Zulieferer von
LEONHARD WEISS Fußbodentechnik aufgefallen?
Dann können Sie hier anonym einen Hinweis über das LEONHARD WEISS–Meldetool geben.